GEG und BEG – Energieeinsparverordnung
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG und BEG) löst drei ältere Richtlinien zur Energieeffizienz in Gebäuden
ab und fasst sie zu einem Gesamtwerk zusammen. Unter anderem ist das GEG und BEG der Nachfolger der
Energieeinsparverordung (EnEV). Es ist zum 1. November 2020 in Kraft getreten und seitdem gültig.
Das GEG und BEG regelt alle Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, den Einsatz erneuerbarer
Energien in Alt- und Neubau sowie die Randbedingungen von Energieausweisen.
Diese Neuregelung tritt nach einer Übergangsfrist zum 1. Mai 2021, voll in Kraft.
Da weitere Steigerungen der Bau- und Wohnkosten vermieden werden sollen, wird das aktuelle energetische Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung nicht verschärft.
Im Bereich der Gebäudehülle, also der Dämmung, bleiben die wesentlichen Aspekte gleich. So bleiben beispielsweise die U-Werte, die Eigenheimbesitzer einhalten müssen, wenn sie ihren Altbau sanieren, unverändert.
Der Wärmedurchgangskoeffizient – U-Wert – gibt den Wärmestrom durch ein Bauteil - abhängig vom Temperaturgefälle - zwischen warmer und kalter Seite an. So lassen sich am U-Wert auch die Dämmeigenschaften eines Bauteils ablesen. Einfach erklärt: Je höher der U-Wert, umso schlechter ist die Dämmwirkung, je niedriger der U-Wert, umso besser die Dämmwirkung.
Die wichtigsten U-Werte in der Übersicht:
Bauteil |
Alt ( EnEV) |
Neu (GEG und BEG) |
Außenwände, Dachflächen, oberste Geschossdecke |
max. 0,24 W/(m²k) |
max. 0,24 W/(m²k) |
Fenster (Standard) |
max. 1,3 W/(m²k) |
max. 1,3 W/(m²k) |
Dachflächenfenster |
max. 1,4 W/(m²k) |
max. 1,4 W/(m²k) |
Kellerwände |
max. 0,3 W/(m²k) |
max. 0,3 W/(m²k) |
Quelle: EnEV 2014 Anlage 3 zu den §§ 8 und 9; GEG und BEG Anlage 7 zu § 48
Zusammenfassend sind keine wesentlichen Veränderungen bei den geforderten Dämmwerten z. B. für Außenwände, Fenster, Dach und auch im Bereich Heizung zu finden.
Der Vorteil des neuen GEG und BEG ist, dass die unterschiedlichen Gesetzestexte der einzelnen Verordnungen nicht mehr auf deren Abhängigkeit voneinander besonders geprüft werden müssen, da alles im GEG und BEG zusammengefasst wurde. Auch gewinnt gebäudenah erzeugter Strom an Bedeutung, weil er für die Deckung des Anteils erneuerbarer Energien herangezogen werden kann.
Unser Team, führt alle notwendigen Schritte, von Beratung über Planung und Umsetzung für Sie aus.
Gerne stellen wir für Sie auch Kontakte zu Energieberatern, Lüftungsbauern, Brandschutzsachverständigen
oder dgl. her, damit die für Ihre Situation am besten geeignete Lösung gefunden und ausgearbeitet werden kann.
Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird 2021 die bisherigen Förderprogramme der KfW 153 "Effizient Bauen" und 151/152 "Effizient Sanieren" sowie das Marktanreizprogramm (MAP "BAFA-Förderung") ablösen. Die Zuständigkeit beim BAFA und das bisherige Antragsverfahren (Förderanträge vor Beauftragung der Maßnahmen und Einreichung nur online) bleiben aber bestehen.